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BFH X R 35/08

29.04.2010

Schickt das Finanzamt einen Bescheid mit normaler Post und kommt der beim Steuerbürger nicht an, so beginnen die Fristen nicht zu laufen.

BFH VI R 66/04

21.04.2010

Die Aufwendungen für einen Fortbildungskurs können entsprechend der Stundenanzahl Berücksichtigung finden, auch wenn Gelegenheit zur Ausübung privater Aktivitäten bestand (Änderung der Rechtsprechung).

FG Düsseldorf 11 K 1093/07

07.12.2009

1. Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen vorliegen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck kann nachgeholt werden.

2. Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnung nachgewiesen ist.

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