Besteuerung von virtuellen bzw. Krypto-Währungen (z.B. Bitcoins) – steuerliche Fragen und Antworten (FAQ)
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Antworten zur Besteuerung im Zusammenhang mit virtuellen bzw. Krypto-Währungen (z.B. Bitcoins). Einfach auf die Fragen klicken und antworten lesen.
Wie werden Krypto-Währungen steuerlich betrachtet?
Krypto-Währungen stellen immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Die BaFin hat klargestellt, dass es sich bei Krypto-Währungen weder um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, noch um E-Geld. Steuerlich lässt sich der Handel mit Krypto-Währungen demnach in gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) oder sonstige Einkünfte (§ 23 EStG), auch unter privaten Veräußerungsgeschäften oder „Spekulationsgeschäften“ bekannt, einordnen. Gewerbliche Einkünfte erzielen Unternehmer, die ihre Krypto-Währungen im Betriebsvermögen halten. Sonstige Einkünfte erzielen Privatpersonen, die Krypto-Währungen aus ihrer privaten Vermögensverwaltung heraus halten.
Ist der Handel mit Krypto-Währungen steuerpflichtig?
Grundsätzlich sind die Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Währungen den Ertragssteuern (Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer) zu unterwerfen.
Zu unterscheiden ist, aus welcher Sphäre heraus der Handel erfolgt. Wenn Bitcoins und Co. privat erworben und anschließend verkauft oder getauscht werden, sind die Folgen daraus aufzuzeichnen. Aus den Aufzeichnungen lässt sich schlüssig ableiten, ob Gewinne oder Verluste entstanden sind. Die entstandenen Gewinne oder Verluste sind innerhalb eines Wirtschaftsjahres zu ermitteln und als sonstige Einkunft in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Gewinne, die im Veranlagungsjahr 600 € nicht überschreiten, sind steuerfrei. Gewinne, die 600 Euro im Jahr übersteigen, sind der vollen Höhe nach mit dem persönlichen Einkommensteuertarif zu versteuern.
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften werden mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres direkt verrechnet. Sofern ein Steuerpflichtiger ausschließlich Verluste innerhalb eines Jahres erzielt hat, werden die Verluste gesondert festgestellt und können in Folgejahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Achtung: Sobald Krypto-Währungen länger als 1 Jahr gehalten werden, erlangen sie Steuerfreiheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Achten Sie darauf, dass Sie nach dem Kauf der Krypto-Währung keinen Tausch oder Verkauf tätigen. Dies würde sich schädlich auf die Steuerfreiheit auswirken. Dokumentieren Sie eindeutig wann Sie die Krypto-Währung erworben und verkauft bzw. getauscht haben. Die Steuerfreiheit sollten Sie vorsichtshalber durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung klären lassen um nachträglich eine mögliche Steuerhinterziehung auszuschließen.
Gewerbesteuer ist bei privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG nicht zu entrichten.
Wenn Bitcoins und Co. im Betriebsvermögen gehalten werden, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
Die bereits erwähnte Steuerfreiheit (nach einem Jahr Haltefrist) und Steuerfreigrenze (600 €/Jahr) ist beim gewerblichen Verkauf und/oder Tausch von Krypto-Währungen nicht zu erlangen.
Gewinne aus dem Verkauf/Tausch von Krypto-Währungen unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif des Unternehmers/Gesellschafters oder dem gesetzlich geregelten Körperschaftsteuertarif für Kapitalgesellschaften. Zudem schulden Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer auf Gewinne aus Gewerbebetrieb. Einzelunternehmer schulden die individuelle Gewerbesteuer ihrer Stadt/Gemeinde, sofern der Gewinn größer als 24.500 € ist.
Umsatzsteuer fällt auf die Handelsvorgänge aktuell nicht an (vgl. dazu EUGH-Rechtsprechung).
Gibt es Aufzeichnungspflichten für den Handel mit Kryptowährungen?
Klare Antwort: Ja!
Egal ob Sie privat oder gewerblich mit Krypto-Währungen handeln, empfehlen wir Ihnen Aufzeichnungen über alle Handelsvorgänge zu dokumentieren. Dabei sollen alle Erwerbsvorgänge von Krypto-Währungen aufgezeichnet werden und ebenso alle Verkäufe. Auch der Tausch von Krypto-Währungen ist zwingend aufzuzeichnen.
Nutzen Sie dafür unsere Arbeitshilfe oder andere digitale Aufzeichnungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich gilt für die Verbrauchsabfolge das FiFo-Verfahren. Um den Gewinn oder Verlust aus Krypto-Währungsverkäufen zu ermitteln, unterstellen Sie, dass zuerst gekaufte Krypto-Währungen auch zuerst verkauft wurden. Dadurch lässt sich der Gewinn oder Verlust pro Handelsvorgang ermitteln.
Dokumentieren Sie ebenfalls jegliche Ein- und Auszahlungen in den gesetzlichen Zahlungsmitteln (Euro, Dollar etc.). Häufig verwendet dafür wird u.a. ein Konto bei der Fidor Bank.
Zusammenfassung
Der Handel mit Krypto-Währungen soll Sie steuerlich vor keine großen Aufgaben stellen. Dafür benötigen Sie eine lückenlose Dokumentation und einen zuverlässigen Steuerberater. Wir kümmern uns um die Fragestellungen rund um das Thema Steuerpflicht und die Ermittlung der Einkünfte. Wir kommunizieren in Zweifelsfragen mit dem Finanzamt und helfen Ihnen unterjährig bei Ihrer Dokumentation. Greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück und nutzen Sie unser Dienstleistungsangebot. Gerne betreuen wir Sie digital und ortsungebunden via Videotelefonie.