Achtung: „Abzocke“ durch Eintragung in „nutzlose“ Register
… so oder so ähnlich lautet das Fazit vieler Unternehmer und Selbständigen. Im Rahmen der Erstellung der Buchhaltungen für viele Mandanten erhalten wir regelmäßig Schreiben, die eine hohe Ähnlichkeit mit behördlichen Schreiben, wie dem Handelsregister oder dem Gewerbeamt, aufweisen. Einige Mandanten unterschreiben diese Formulare gutgläubig und erhalten kurz darauf eine hohe Rechnung.
Als Steuerberater warnen wir davor, solche Schreiben rechtlich und kaufmännisch ungeprüft zu unterzeichnen, denn die dadurch entstehenden Gebühren stehen regelmäßig in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Eintragung in die jeweiligen Portale.
Die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung verursachen keine hohen Kosten. Auch die Eintragungsgebühren des Handelsregisters sind nicht hoch.
Was ist also der genaue Gegenwert für die Eintragung in solchen Portalen? Übereinstimmend meldeten betroffene Mandanten, dass sie keinen greifbaren Vorteil im Gegenzug für die hohen Kosten der Eintragung hatten.
Seien auch Sie kritisch und prüfen Sie rechtlich und wirtschaftlich gründlich, was genau Sie wofür unterzeichnen.
Nachstehend veröffentlichen wir einige der Schreiben, die unseren Mandanten zugehen: