Bestellungen aus China & Co.: Rechnung ohne Mehrwertsteuer?

Sie haben Ware aus China oder aus dem Drittland bestellt und haben nun eine Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer erhalten? Ist das wirklich so richtig?

Bei Einfuhr aus dem EU-Drittland fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. Ob die erhaltene Rechnung so richtig ist, hängt von den Lieferbedingungen ab:

  1. Lieferkondition „unverzollt und unversteuert“: Sie müssen als Empfänger die Ware der Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll unterwerfen und können sich diese wieder als Vorsteuer ziehen. Der ausländische Lieferant hat zu Recht eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt.

  2. Lieferkondition „verzollt und versteuert“: Der ausländische Lieferant schuldet die Einfuhrumsatzsteuer, die er sich als Vorsteuer wieder abziehen kann, und muss Ihnen eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausstellen, die Sie sich wieder als Vorsteuer ziehen können. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rechnung mit Mehrwertsteuer.