Die Alterssicherungs-Kapitalgesellschaft – ein Steuersparmodell für Spitzenverdiener und bei Unternehmensverkäufen

Wenn Selbständige ein gutes Einkommen haben und in der Rechts­form eines Einzel­unternehmers oder Personen­gesellschaft firmieren, steigt der Grenzsteuersatz bereits bei einem Einkommen ab T€ 54 auf 42% und ab T€ 250 sogar auf 45%. Aufgrund der schlechten Wieder­anlagemöglichkeiten, kann das versteuerte Vermögen aktuell häufig nicht lukrativ angelegt werden.

Verlagern Sie nun Ihre Einkünfte in eine Kapital­gesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungs­beschränkt), AG, Limited) belaufen sich die Unternehmens­steuern auf nur rd. 30%, egal wie hoch Ihre Gewinne sind. Sie zahlen sich aus dieser Kapital­gesellschaft das benötige Geld in Form eines Gehalts aus, welches wiederum individuell mit Ihrem persönlichen Einkommen­steuersatz versteuert wird.

Der verbleibende Gewinn wird dann mit den Unternehmens­steuersatz von rd. 30% versteuert. So haben Sie schonmal eine Steuerersparnis von rd. 12-15%-Punkte auf die nicht ausgeschütteten Unternehmens­gewinne der Kapital­gesellschaft.

Mit diesem Geld können Sie nun anfangen Vermögen in der Kapital­gesellschaft aufzubauen (z.B. Kauf von Immobilien, sicheren Dividenden-Fonds).

Wenn Sie nun das operative Geschäftsrisiko von dem neugeschaffenen Alters­sicherungs­vermögen trennen wollen, gründen Sie vorab eine Holding-Kapital­gesellschaft.

Dies hat daneben noch den großen Vorteil, dass der Gewinn bei Veräußerung Ihrer operativen Kapitalgesellschaft als auch laufende Ausschüttungen an die Holding nur mit rd. 2% besteuert wird (Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 10% an der operativen Kapital­gesellschaft halten.

Im Alter hat die Alters­sicherungs-Kapital­gesellschaft weiter Einkünfte aus Vermietung, Zins­erträge oder Dividenden. Diese zahlt Sie Ihnen weiter als Gehalt aus. Somit erreichen Sie eine Einkommens­glättung bis hin ins hohe Alter und können die Steuer­ersparnis von 12-15%-Punkte in der Zwischenzeit investieren (Würden Sie auf privater Ebene aus versteuerten Einkommen investieren, so würden die aus der Investition resultierende Einnahmenüberschüsse bei Gutverdienern anstelle von 30% Unternehmenssteuern mit 42-45% Einkommensteuer belastet werden).

Wird nun die operative GmbH veräußert und verfügt die Alters­sicherungs-GmbH über bzw. investiert in Grundvermögen (Immobilien), kann ein Antrag auf Be­freiung der Gewerbe­steuer für das rein grundstücks­verwaltende Grund­stück gestellt werden. Somit werden die Gewinne aus stehen­gelassenen Miet­erträgen innerhalb der Alters­sicherungs-Gesell­schaft anstelle von 30% mit nur 15% Körperschafts­steuer besteuert und die Steuer­ersparnis erhöht sich auf 27-30%.

Bedingung für diesen weiteren Steuervorteil ist u.a., dass die von der Alterssicherungs-GmbH gehaltenen Immobilien weder an Betriebe des Gesellschafter weitervermietet werden noch andere gewerbliche Tätigkeit über die Vermögensverwaltung hinaus durch die Alterssicherungs-GmbH erbracht werden.

Sparfüchse müssen keine GmbH gründen, sondern können auch auf eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stamm­kapital von 500€ und Muster­gründungs­protokoll zurückgreifen. Doch Vorsicht, eine UG (haftungsbeschränkt) ist nicht immer empfehlenswert: Die UG (haftungsbeschränkt) hat im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ein eher schlechtes Image, was sich grundsätzlich auch durch Wirtschaftsauskünfte auf operative Tochtergesellschaften (z.B. GmbH) auswirken kann. Eine spätere Umfirmierung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH nach erfolgter Thesaurierung der Gewinne zur Erreichung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR (Die UG (haftungsbeschränkt) muss 25% des Gewinns jährlich thesaurieren) bringt i.d.R. hohe Kosten mit sich, da nicht nur der Notar bei Umfirmierung bezahlt werden muss, sondern vorab der der Umfirmierung zugrunde liegende Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Demnach ist die UG (haftungsbeschränkt) in der Regel nur für Gesellschaftskonstruktionen interessant, bei denen Auswirkungs- und Bonitätsnachteile nicht einschlägig sind.

Nachteile können die Gewerbe­steuer bei Freiberuflern der Verlust des Gewerbe­steuer­befreiung, bei Immobilien nach 10 Jahren(eine steuerbegünstigte Umschichtung (Verkauf und Kauf) von Immobilien ist unter bestimmten Voraussetzungen des § 6b EStG weiterhin auch innerhlab der 10 Jahresfrist möglich) und der höhere Verwaltungsaufwand sein.

Man muss jetzt im Einzelfall auch noch die Kosten für Jahres­abschluss und Steuer­deklaration berücksichtigen, aber wenn man geschickt vorgeht und bestimmte Rahmendaten beachtet, führt die Möglichkeit der "Alters­sicherungs-Kapitalgesellschaft" dazu, dass Einkommen aus der Spitzen­belastung in der aktiven Verdienst­phase in eine solche Periode verlagert wird, in der geringe oder keine Steuern anfallen, also im Zeitpunkt der Nutzung der Alters­sicherung.

Dies macht meistens eine Simulation des Einzel­falls erforderlich, wobei wir Ihnen gerne helfen. Wir haben schon viele Kunden im Rahmen dieses Steuer­sparmodells begleitet.

Handelsblatt - Beste Steuerberater 2019/20