Die Alterssicherungs-Kapitalgesellschaft – ein Steuersparmodell für Spitzenverdiener und bei Unternehmensverkäufen
Wenn Selbständige ein gutes Einkommen haben und in der Rechtsform eines Einzelunternehmers oder Personengesellschaft firmieren, steigt der Grenzsteuersatz bereits bei einem Einkommen ab T€ 54 auf 42% und ab T€ 250 sogar auf 45%. Aufgrund der schlechten Wiederanlagemöglichkeiten, kann das versteuerte Vermögen aktuell häufig nicht lukrativ angelegt werden.
Verlagern Sie nun Ihre Einkünfte in eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, Limited) belaufen sich die Unternehmenssteuern auf nur rd. 30%, egal wie hoch Ihre Gewinne sind. Sie zahlen sich aus dieser Kapitalgesellschaft das benötige Geld in Form eines Gehalts aus, welches wiederum individuell mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird.
Der verbleibende Gewinn wird dann mit den Unternehmenssteuersatz von rd. 30% versteuert. So haben Sie schonmal eine Steuerersparnis von rd. 12-15%-Punkte auf die nicht ausgeschütteten Unternehmensgewinne der Kapitalgesellschaft.
Mit diesem Geld können Sie nun anfangen Vermögen in der Kapitalgesellschaft aufzubauen (z.B. Kauf von Immobilien, sicheren Dividenden-Fonds).
Wenn Sie nun das operative Geschäftsrisiko von dem neugeschaffenen Alterssicherungsvermögen trennen wollen, gründen Sie vorab eine Holding-Kapitalgesellschaft.
Dies hat daneben noch den großen Vorteil, dass der Gewinn bei Veräußerung Ihrer operativen Kapitalgesellschaft als auch laufende Ausschüttungen an die Holding nur mit rd. 2% besteuert wird (Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 10% an der operativen Kapitalgesellschaft halten.
Im Alter hat die Alterssicherungs-Kapitalgesellschaft weiter Einkünfte aus Vermietung, Zinserträge oder Dividenden. Diese zahlt Sie Ihnen weiter als Gehalt aus. Somit erreichen Sie eine Einkommensglättung bis hin ins hohe Alter und können die Steuerersparnis von 12-15%-Punkte in der Zwischenzeit investieren (Würden Sie auf privater Ebene aus versteuerten Einkommen investieren, so würden die aus der Investition resultierende Einnahmenüberschüsse bei Gutverdienern anstelle von 30% Unternehmenssteuern mit 42-45% Einkommensteuer belastet werden).
Wird nun die operative GmbH veräußert und verfügt die Alterssicherungs-GmbH über bzw. investiert in Grundvermögen (Immobilien), kann ein Antrag auf Befreiung der Gewerbesteuer für das rein grundstücksverwaltende Grundstück gestellt werden. Somit werden die Gewinne aus stehengelassenen Mieterträgen innerhalb der Alterssicherungs-Gesellschaft anstelle von 30% mit nur 15% Körperschaftssteuer besteuert und die Steuerersparnis erhöht sich auf 27-30%.
Bedingung für diesen weiteren Steuervorteil ist u.a., dass die von der Alterssicherungs-GmbH gehaltenen Immobilien weder an Betriebe des Gesellschafter weitervermietet werden noch andere gewerbliche Tätigkeit über die Vermögensverwaltung hinaus durch die Alterssicherungs-GmbH erbracht werden.
Sparfüchse müssen keine GmbH gründen, sondern können auch auf eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 500€ und Mustergründungsprotokoll zurückgreifen. Doch Vorsicht, eine UG (haftungsbeschränkt) ist nicht immer empfehlenswert: Die UG (haftungsbeschränkt) hat im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ein eher schlechtes Image, was sich grundsätzlich auch durch Wirtschaftsauskünfte auf operative Tochtergesellschaften (z.B. GmbH) auswirken kann. Eine spätere Umfirmierung der UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH nach erfolgter Thesaurierung der Gewinne zur Erreichung des Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 EUR (Die UG (haftungsbeschränkt) muss 25% des Gewinns jährlich thesaurieren) bringt i.d.R. hohe Kosten mit sich, da nicht nur der Notar bei Umfirmierung bezahlt werden muss, sondern vorab der der Umfirmierung zugrunde liegende Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Demnach ist die UG (haftungsbeschränkt) in der Regel nur für Gesellschaftskonstruktionen interessant, bei denen Auswirkungs- und Bonitätsnachteile nicht einschlägig sind.
Nachteile können die Gewerbesteuer bei Freiberuflern der Verlust des Gewerbesteuerbefreiung, bei Immobilien nach 10 Jahren(eine steuerbegünstigte Umschichtung (Verkauf und Kauf) von Immobilien ist unter bestimmten Voraussetzungen des § 6b EStG weiterhin auch innerhlab der 10 Jahresfrist möglich) und der höhere Verwaltungsaufwand sein.
Man muss jetzt im Einzelfall auch noch die Kosten für Jahresabschluss und Steuerdeklaration berücksichtigen, aber wenn man geschickt vorgeht und bestimmte Rahmendaten beachtet, führt die Möglichkeit der "Alterssicherungs-Kapitalgesellschaft" dazu, dass Einkommen aus der Spitzenbelastung in der aktiven Verdienstphase in eine solche Periode verlagert wird, in der geringe oder keine Steuern anfallen, also im Zeitpunkt der Nutzung der Alterssicherung.
Dies macht meistens eine Simulation des Einzelfalls erforderlich, wobei wir Ihnen gerne helfen. Wir haben schon viele Kunden im Rahmen dieses Steuersparmodells begleitet.