Grober Überblick über das Steuerrecht in Deutschland
Der Gewinn eines Unternehmens unterliegt Ertragsteuern. Der Gewinn wird durch Belegablage, durch Überschuß-Gewinnermittlung nach § 4 III EStG oder durch Bilanz gemäß § 4 I oder § 5 EStG ermittelt.
Als Unternehmen kommen Einzelunternehmen, freiberufliche Praxen, Personen- und Kapitalgesellschaften vor.
Der Gewinn von freiberuflichen Unternehmen unterliegt der Einkommensteuer, bei Gewerbebetrieben unterliegt er der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer, bei Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer, die langfristig nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Die Vergütung eines Arbeitnehmers unterliegt der Lohnsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Zu versteuern sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten, wobei diese in zahlreichen Fällen - anders als beim Unternehmer - pauschaliert werden.
Der Umsatz eines Unternehmens unterliegt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Exporten oder bei der Vermittlung von Versicherungen, keiner Umsatzsteuer, in der Regel aber dem normalen Umsatzsteuersatz und bei Gütern, die aus politischen oder sozialen Gründen begünstigt werden sollen, wie Nahrungsmittel, Bücher oder bestimmte Arzneimitteln, dem begünstigten Umsatzsteuersatz.
In der Umgangssprache wird die Umsatzsteuer auch häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet.
Im Fall eines Verlustes fallen im Allgemeinen keine Ertragsteuern an, auf die Umsatzsteuer hat die Ertragslage eines Unternehmens aber keinen Einfluß. Durch einen Verlustrück- oder -vortrag wirken sich Verluste meist dennoch steuermindernd aus.
Beim An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken fallen Grunderwerbsteuern an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Kassel liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0%.
Die zahlreichen Verallgemeinerungen in diesem groben Überblick über in der Praxis oft anzutreffende steuerliche Grundgestaltungen haben ihre Ursache in der Kompliziertheit des Steuerrechts.