Grober Überblick über das Steuer­recht in Deutschland

Der Gewinn eines Unter­nehmens unterliegt Ertrag­steuern. Der Gewinn wird durch Belegablage, durch Überschuß-Gewinn­ermittlung nach § 4 III EStG oder durch Bilanz gemäß § 4 I oder § 5 EStG ermittelt.

Als Unternehmen kommen Einzelunternehmen, freiberufliche Praxen, Personen- und Kapitalgesellschaften vor.

Der Gewinn von frei­beruflichen Unternehmen unterliegt der Einkommen­steuer, bei Gewerbe­betrieben unterliegt er der Einkommen­steuer und der Gewerbesteuer, bei Kapital­gesell­schaften der Gewerbesteuer und der Körper­schafts­steuer, die langfristig nahezu vollständig auf die Einkommen­steuer an­gerechnet werden kann.

Die Ver­gütung eines Arbeit­nehmers unterliegt der Lohnsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Zu versteuern sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten, wobei diese in zahlreichen Fällen - anders als beim Unter­nehmer - pauschaliert werden.

Der Umsatz eines Unter­nehmens unterliegt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Exporten oder bei der Vermittlung von Versicherungen, keiner Umsatzsteuer, in der Regel aber dem normalen Umsatzsteuersatz und bei Gütern, die aus politischen oder sozialen Gründen begünstigt werden sollen, wie Nahrungs­mittel, Bücher oder bestimmte Arznei­mitteln, dem begünstigten Umsatz­steuersatz.

In der Umgangs­sprache wird die Umsatzsteuer auch häufig als Mehrwert­steuer bezeichnet.

Im Fall eines Ver­lustes fallen im Allgemeinen keine Ertrag­steuern an, auf die Umsatz­steuer hat die Ertrags­lage eines Unter­nehmens aber keinen Einfluß. Durch einen Verlustrück- oder -vortrag wirken sich Verluste meist dennoch steuer­mindernd aus.

Beim An- und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken fallen Grund­erwerb­steuern an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde. In Kassel liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,0%.

Die zahlreichen Ver­all­gemeinerungen in diesem groben Überblick über in der Praxis oft anzutreffende steuerliche Grund­gestaltungen haben ihre Ursache in der Kompliziertheit des Steuer­rechts.