Schuldzinsen für vermietetes und selbstgenutztes Gebäude

Wenn man ein Zweifamilienhaus erwirbt und im Kaufvertrag den Kaufpreis entsprechend den Nutzflächen aufteilt, besteht die Möglichkeit, die beiden Wohnungen getrennt zu finanzieren.

Diese Trennung muss man von Anfang an sichtbar machen sowie dokumentieren und die Darlehensmittel für den vermieteten Gebäudeteil müssen auch tatsächlich zur Finanzierung der vermieteten Wohnung verwendet worden sein (BFH-Urteil vom 27.10.1998, Bundesteuerblatt II 1999, Seite 676, 678, 680).

Eine bloße Gegenüberstellung ist nicht ausreichend oder eine Beschränkung des Verwendungszwecks im Darlehensvertrag.

Wenn entsprechend dokumentiert und finanziert wird, sind die Kosten für die Finanzierung des vermieteten Gebäudeteils abzugsfähig (BFH-Urteil vom 09.07.2002, IX R 65/00, DStR 2002, Seite 1.897).

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dieser, für den Steuerpflichtigen vorteilhaften Ansicht, bisher noch nicht angeschlossen.