Steuerersparnis durch Immobilien

Das deutsche Steuerrecht bietet die Möglichkeit, dass die vermietete Immobilie "abgeschrieben" wird, also die Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf mehrere (bis zu 50) Jahre erfolgt. Diese Abschreibung reduziert dann das steuerpflichtige Einkommen und bietet damit einen Steuervorteil.

Selbsgenutze Immobilien und bestimmte Baumassnahmen an diesen Immobilien werden vom Staat direkt gefördert durch Zahlungen über acht Jahre oder verbilligte Kredite.

Bei einer vermieteten Immobilie tritt daher neben den Netto-Mietertrag (das ist die Miete abzüglich der Verwaltungs- und der Reparaturkosten) der Steuervorteil und beides zusammen ergibt in günstigen Fällen eine langfristige Rendite von zur Zeit etwa 9% im relativ sicheren Wohnungsbau und von über 12% im Gewerbebereich.

Ohne Einholung von Expertenrat ist eine Immobilieninvestition ein großes Risiko.

Der Experte kann aufgrund seiner praktischen und theoretischen Erfahrungen vor Schaden bewahren und zu Freude am Engagement beitragen.

Das Steuerrecht kennt ganz unterschiedliche Einflußnahmen auf Immobilieninvestitionen: hohe und geringe Abschreibung bei Kauf, Neubau oder Reparatur insbesondere bei denkmalgeschützten Häusern, direkte Förderung im Privatbereich oder Erstattung der Umsatzsteuer sowie Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Die Kreditinstitute beleihen Immobilien und ermöglichen damit mit wenig oder sogar ganz ohne Eigenkapital zu eigenem Immobilienbesitz zu gelangen. Durch Fremdkapital ergibt sich oft auch eine Renditeverbesserung, nämlich dann, wenn der an die Bank zu zahlende Zins niedriger ist als die Rendite.

Ein versierter Berater wird bei einer Immobilieninvestition viele Gesichtspunke beachten, auf die man nicht ohne weiteres allein kommt: was ist im Fall eines Wiederverkaufs zu beachten, was im Fall einer Heirat oder Scheidung. Was sollte man zur Finanzierung und Kreditabsicherung wissen und was bei der Lage, der Ausstattung und der Art der Immobilie beachten. Welche Verträge oder Vertragsanpassungen rund um die Investitin sind sinnvoll und wie können beim Kauf oder der Errichtung unnötige Kosten vermieden werden. Welche Möglichkeiten der sofortigen Steuerminderung sind sinnvoll und welche Erbfall- oder Nachlassregelung sollte beachtet werden.

Immobilien können langfristig attraktivere Renditen als die Börse bieten und bei Nichtbeachtung wichtiger Gesichtspunkte andererseits eine Vermögensgefährdung darstellen. Im Gegensatz zu Immobilien dürfen Aktien im Privatvermögen nicht abgeschrieben werden.

Wir würden Sie gern vor Schaden bewahren und Ihnen die großen Chancen einer guten Immobilieninvestition ermöglichen.

Handelsblatt - Beste Steuerberater 2019/20