Welche Bescheinigungen braucht der Bauunternehmer?

Gerade wenn Bauunternehmer andere Bauunternehmer als Subunternehmer beauftragen, ist Obacht geboten. Es gibt viele Steuer- und Haftungsfallen, die „entschärft“ werden wollen:

Der leistungsempfangende Bauunternehmer sollte von seinem Bau-Subunternehmer folgende Unterlagen einfordern, bevor er Rechnungen auszahlt:

  1. Freistellungsbescheinigung wegen Freistellung von dem Einbehalt der Bauabzugssteuer (mehr Infos unter: https://www.kassel-steuer.de/service/artikel/freistellung-baugewerbe/ ).
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung für SOKA-Bau zwecks Ausschluss der Haftungsgefahr nach § 28e Abs. 3a und 3b SGB IV
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Berufsgenossenschaft zwecks Ausschluss der Haftungsgefahr nach § 28e Abs. 3a und 3b SGB IV

Der Bau-Subunternehmer sollte von seinem Auftraggeber folgende Unterlagen einfordern:

  1. TG1 Bescheinigung wegen Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Umkehr der Steuerschuldnerschaft (mehr Infos unter: https://www.kassel-steuer.de/service/artikel/uebergang-der-steuerschuldnerschaft-nach-13b-ustg-auf-bauleistungen/ )