Worauf Sie bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater achten sollten
Unternehmer müssen sich natürlich in erster Linie mit dem eigenen Geschäftszweig auskennen, aber auch mit den Grundsätzen des Steuerrechts, der Betriebswirtschaft, dem Zivil- und Arbeitsrecht, der Psychologie und den Einsatzmöglichkeiten moderner Techniken vertraut machen.
Für erfolgreiche Unternehmer stehen die Interessen der Kunden an erster Stelle. Dem Kunden geeignete Lösungen anbieten zu können und ihn in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen, fällt vielen Unternehmern noch schwer. Früher reichte es aus, an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit eine Dienstleistung oder Ware anzubieten. Im Zuge des verschärften Wettbewerbs, der besseren Informationslage und einer Globalisierung der Märkte reicht das nicht mehr.
Unsere Aufgabe ist es, den Unternehmer vor diesem Hintergrund zu beraten, zu betreuen und ihm dabei Kosten einsparen zu helfen.
Viele Marktteilnehmer unterschätzen oft den Wert aussagekräftiger und aktueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen für die Steuerung ihres Unternehmens. Mitunter ist eine zusätzliche oder integrierte Kostenrechnung als Informationsinstrument sinnvoll.
Grafische Darstellungen ermöglichen es, den Unternehmer schneller und effizienter zu informieren.
Meist ist ein Vorjahresvergleich sinnvoll, mitunter zusätzlich ein Branchenvergleich.
In vielen Fällen stellen wir fest, dass dem Beitreiben von Forderungen (Debitorenmanagement) nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird, eine nicht selten fatale Fehleinschätzung. Zum Debitorenmanagement benötigt der Unternehmer eine aktuelle „Offene-Posten-Liste“, die im als ein Informationsprodukt der Buchhaltung bereitgestellt wird.
Kennen Sie in diesem Moment den genauen Stand Ihrer Forderungen und Außenstände? Wenn nein, sollten Sie dies umgehend ändern. Eine Betrachtung nur Ihres Bank- und Kassenbestandes birgt zahlreiche Risiken und Nachteile, die Sie so nicht in Kauf nehmen sollten. Eine "offene-Posten-Buchhaltung" sollte Pflicht sein.
Nutzt Ihr Steuerberater die einmonatliche Dauerfristverlängerung? Auch dies sollten Sie hinterfragen, denn Ihre Buchhaltung ist so mehr als einen Monat alt, wenn sie Sie erreicht und hat damit viel weniger Aussagegehalt. Die Dauerfristverlängerung wird durch Nutzung der Scanbuchhaltung faktisch überflüssig.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines gut funktionierenden Rechnungswesens. Bei uns gehören monatliche Auswertungen mit Vergleichswerten sowie graphischen Darstellungen zum Standard. Auch richten wir Ihnen gerne eine aussagefähige Kostenstellenrechnung oder individuelle Kontenuntergliederung ein, aus der Sie wichtige Informationen für Ihr Unternehmen ableiten können.
Nutzen Sie unsere Checkliste „Wie erkenne ich einen guten Steuerberater“ und bekommen Anregungen zur Verbesserung mit Ihren Steuerberater.
Kontaktieren Sie uns gerne, Ihr Kassel-Steuer-Team