Erfahren Sie in unserem Video, welche steuerlichen Änderungen sich durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz 2022 insbesondere im Hinblick auf den Corona-Pflegebonus für Mitarbeiter von gewissen medizinischen Einrichtungen, der Verlängerung der degressiven Abschreibung, Investitionsfristen, Homeoffice-Pauschale sowie der Steuererklärungsabgabefristen für beratene Fälle ergeben.
Steuerliche Änderungen durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz 2022
Themen-Überblick
- Erweiterung Corona-Zuschuss (bis zu 4.500€) für Mitarbeiter gewisser medizinischer Einrichtungen
- Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen von steuerberatenden Mandanten
- Degressive Abschreibung für Abnutzung (Abschreibung) auch für 2022 möglich
- Verlängerung der Investitionsfrist für in 2022 auslaufende Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Verlängerung der Reinvestitionsfrist für in 2022 auslaufende Rücklagen nach § 6b EStG
- Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für 2022
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Weltz & Partner
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