Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine Sonderausgaben sondern außergewöhnliche Belastung
BFH X R 43/14 am 22. Oktober 2016
Der selbst getragene Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung kann nicht als Sonderausgabe steuermindernd abgezogen werden. Eine steuermindernde Berücksichtigung ist nur beschränkt als außergewöhnliche Belastung möglich.
Unsere Steuerberater-Erklärung zum Hintergrund: Die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung hat gegenüber dem Sonderausgabenabzug den Nachteil, dass diese nur zum Tragen kommt, wenn die Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung liegen, die Sie selber tragende müssen und nicht von der Steuer absetzen können (bei kinderlosen Steuerzahlern liegt die selbst zu tragen zumutbare Belastung zwischen 4 bis 7 % und bei Steuerzahlern mit Kindern zwischen 1 bis 4 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).