Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine Sonderausgaben sondern außergewöhnliche Belastung

BFH X R 43/14 am 22. Oktober 2016

Der selbst getragene Selbst­behalt bei einer privaten Kranken­versicherung kann nicht als Sonder­ausgabe steuer­mindernd abgezogen werden. Eine steuer­mindernde Berück­sichtigung ist nur beschränkt als außergewöhnliche Belastung möglich.

Unsere Steuerberater-Erklärung zum Hintergrund: Die Berück­sichtigung als außer­gewöhnliche Belastung hat gegenüber dem Sonder­ausgaben­abzug den Nachteil, dass diese nur zum Tragen kommt, wenn die Kosten oberhalb der zu­mutbaren Belastung liegen, die Sie selber tragende müssen und nicht von der Steuer absetzen können (bei kinderlosen Steuer­zahlern liegt die selbst zu tragen zumutbare Belastung zwischen 4 bis 7 % und bei Steuer­zahlern mit Kindern zwischen 1 bis 4 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).