Abänderungsklausel mit fingierter Zustimmung in Kreditverträgen unwirksam
BGH-Urteil vom 27.04.2021 – XI ZR 26/20 am 7. Mai 2021
Einseitig von der Bank durchgeführte Änderungen, die auf dem „Kleingedruckten“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Verbraucherkreditverträgen beruhen, sind unwirksam, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung durch den Kunden unterstellen, sofern der Kunde der Bank nicht seine Ablehnung anzeigt.
Der BGH macht damit den unlauteren Geschäftspraktiken von vielen Banken eine Ende, die auf die Untätigkeit vieler Kreditnehmer bauen, um so einseitige Änderungen in ihren Abänderungsklauseln im Nachhinein vorzunehmen. Unternehmer können sich hingegen grundsätzlich nicht auf das Urteil berufen.