Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.07.2021
Gesetzesänderung Grunderwerbsteuergesetz vom 07.05.2021 – Bundesrat Drucksache 320/21 am 19.05.2021 am 19. Mai 2021
Am 07.05.2021 hat der Bundesrat der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt, wodurch insbesondere die Behaltefristen von 5 auf 10 Jahre verlängert, sowie die Beteiligungsgrenzen hinsichtlich eines schädlichen Gesellschafterwechsel von 95% auf 90% abgesenkt werden.
Von den verschärften Bestimmungen sind insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften mit Gesellschafterwechsel und Grundvermögen im steuerlichen Betriebsvermögen betroffen.
Die Gesetzesänderungen sind erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden.
Sprechen Sie uns bitte kurzfristig an, sofern entsprechende Gesellschafterwechsel geplant sind oder Grundvermögen von bzw. auf eine Gesamthand übertragen werden soll.