Arbeitsrecht: Fremdgeschäftsführer häufig nicht als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen

BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 am 8. April 2019

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Fremdgeschäftsführer, der die Arbeitergeberfunktion wahrnimmt (wovon regelmäßig auszugehen ist), nicht als arbeitnehmerähnliche Person einzustufen ist. Damit ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für solche Fremdgeschäftsführer nicht eröffnet.