Arbeits­zimmer - Aufwendungen für gemischt genutzte Neben­räume nicht abzugsfähig

BFH X R 26/13 am 28. Juni 2016

Und wieder ver­schärft der BFH seine Recht­sprechung zum Arbeits­zimmer:
Demnach sollen nun anteilige Kosten von teils privat und teils beruflich/­betrieblich genutzten Neben­räumen (Küche, Toilette und Flur) nicht von der Steuer abgesetzt werden können.

Damit reiht sich dieses Urteil in den Beschluss vom Großen BFH-Senat vom 27.7.2015 ein, indem auch eine „Arbeits­ecke“ nicht steuer­lich berücksichtigt werden könne.

Ungerecht, wie wir finden.