Arbeitszimmer - Aufwendungen für gemischt genutzte Nebenräume nicht abzugsfähig
BFH X R 26/13 am 28. Juni 2016
Und wieder verschärft der BFH seine Rechtsprechung zum Arbeitszimmer:
Demnach sollen nun anteilige Kosten von teils privat und teils beruflich/betrieblich genutzten Nebenräumen (Küche, Toilette und Flur) nicht von der Steuer abgesetzt werden können.
Damit reiht sich dieses Urteil in den Beschluss vom Großen BFH-Senat vom 27.7.2015 ein, indem auch eine „Arbeitsecke“ nicht steuerlich berücksichtigt werden könne.
Ungerecht, wie wir finden.