Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Dienstjubiläum sind Werbungskosten

BFH VI R 24/15 am 12. August 2016

Mit Urteil vom 20.01.2016 bestätigt der BFH, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gäste aus beruflichen Gründen/Verbindung eingeladen werden.