Elterngeld – Steuerliche Verluste mindern ggf. die Höhe des Elterngeldes

BSG B 10 EG 6/14 R am 16. Mai 2016

Laut dem Bundes­sozial­gericht bestehen keine verfassungs­rechtlichen Bedenken, dass steuerlich wirksame Verluste die Bemessungs­grundlage des Eltern­geldes mindern.

Somit wirken sich laufende Verluste bei einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit unmittelbar mindernd aufs Eltern­geld aus.

Sofern steuerliche Verlust­vorträge bestehen, sollte im Hinblick auf das Eltern­geld vorausschauend geplant werden, um das Eltern­geld nicht gefährden.