Elterngeld – Steuerliche Verluste mindern ggf. die Höhe des Elterngeldes
BSG B 10 EG 6/14 R am 16. Mai 2016
Laut dem Bundessozialgericht bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass steuerlich wirksame Verluste die Bemessungsgrundlage des Elterngeldes mindern.
Somit wirken sich laufende Verluste bei einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit unmittelbar mindernd aufs Elterngeld aus.
Sofern steuerliche Verlustvorträge bestehen, sollte im Hinblick auf das Elterngeld vorausschauend geplant werden, um das Elterngeld nicht gefährden.