Be­scheinigung der Denkmal­schutz­behörde bindend für das Finanz­amt

BFH IX R 17/15 am 2. April 2017

Der BFH hat in seinem Urteil von 06.12.2016 entschieden, dass auch eine Be­scheinigung der Denk­mal­schutz­behörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit Vor­behalts­klausel (dass die Be­scheinigung „nicht alleine Voraus­setzung für die In­anspruch­nahme ist und die Finanz­behörde die weiteren steuerlichen Voraus­setzungen prüft“) für das Finanz­amt bindend ist hinsichtlich der Be­urteilung, dass ob und in­wie­weit eine Modern­isierungs- und Instand­haltungs­maßnahme durchgeführt wurde und in welchen Fällen darunter auch ein bau­technischer Neubau fällt.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Wehren Sie sich zur Not auch gerichtlich gegen eine Verfassung der steuer­lichen Sonder­ab­schreibungen und lassen Sie Ihren Steuer­berater notfalls gegen eine ab­lehnende Haltung der Finanz­verwaltung klagen.