Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde bindend für das Finanzamt
BFH IX R 17/15 am 2. April 2017
Der BFH hat in seinem Urteil von 06.12.2016 entschieden, dass auch eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG mit Vorbehaltsklausel (dass die Bescheinigung „nicht alleine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist und die Finanzbehörde die weiteren steuerlichen Voraussetzungen prüft“) für das Finanzamt bindend ist hinsichtlich der Beurteilung, dass ob und inwieweit eine Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahme durchgeführt wurde und in welchen Fällen darunter auch ein bautechnischer Neubau fällt.
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