Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wegen Berufskrankheiten als Werbungskosten abziehbar
BFH VI R 37/12 vom 11.07.2013 am 4. Dezember 2013
Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder wenn ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf besteht.