Gemischte Kosten können anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden

BFH GrS 1/06 am 21. September 2009

Der Bundesfinanzhof hat das bisher grundsätzlich geltende „Aufteilungsverbot“ aufgegeben und am Beispiel von gemischt dienstlich und privat veranlassten Reisekosten unter Änderung der Rechtsprechung entschieden: der betriebliche (oder als Werbungskosten geltend zu machende) Anteil kann nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt geltend gemacht werden (wenn der abzugsfähige Teil nicht von untergeordneter Bedeutung ist).