Kein Abzug für gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer oder einer Arbeitsecke
BFH GrS 1/14 am 31. Januar 2016
Der große BFH-Senat hat entschieden, dass ein Arbeitszimmer nur steuerlich abziehbar ist, wenn es
1. büromäßig eingerichtet ist und
2. nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.
Eine Arbeitsecke ist ebenfalls nicht abzugsfähig, da sie schon Ihrer Art nach für private Wohnzwecke dient.