Kein Abzug für gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer oder einer Arbeitsecke

BFH GrS 1/14 am 31. Januar 2016

Der große BFH-Senat hat entschieden, dass ein Arbeits­zimmer nur steuerlich abziehbar ist, wenn es
1. büromäßig eingerichtet ist und
2. nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird.
Eine Arbeits­ecke ist ebenfalls nicht abzugsfähig, da sie schon Ihrer Art nach für private Wohnzwecke dient.