Gewerblicher Grundstückshandel

BFH, GrS 1/98 am 10. Dezember 2001

In der Regel sind Verkäufe nur gewerblich, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft werden, bei denen jeweils zwischen Anschaffung/Herstellung und Verkauf weniger als 5 Jahre liegen. Etwas anderes gilt für Personen mit Branchennähe und Verkäufe nach Ablauf von 10 Jahren aus dem Privatvermögen bleiben immer außer Betracht.