Anerkennung der vollen Fahrkosten bei einem bezahlten Berufspraktikum im Rahmen einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme
BFH III R 24/14 am 21. Februar 2016
Wenn Sie im Rahmen einer berufsbezogenen Bildungsmaßnahme ein bezahltes Praktikum machen, können Sie die Fahrkosten zwischen Wohnung und Praktikumsstelle in voller Höhe, also Hin- und Rückfahrt in Höhe der IST-Kosten oder pauschaliert in Höhe von 0,30€/Km und nicht nur in Höhe der einfachen Pendlerpauschale mit 0,30€/Km, geltend machen.