BFH III R 58/98
Die Aufwendungen eines Körperbehinderten für eine Reisebegleitung auf einer Urlaubsreise können eine „außergewöhnliche Belastung“ sein.
Die Aufwendungen eines Körperbehinderten für eine Reisebegleitung auf einer Urlaubsreise können eine „außergewöhnliche Belastung“ sein.