Billigkeitserlass bei falschen Umsatzsteuerausweis
BFH IV B 73/01 vom 25.04.2000 am 12. Mai 2004
Eine wegen unberechtigtem Steuerausweis geschuldete Umsatzsteuer ist unter bestimmten Voraussetzungen wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen; die Erlasswürdigkeit des Steuerpflichtigen spielt insoweit keine Rolle. Im Ergebnis besteht damit eine wirksame „Heilungschance von Steuerfehlern“.