Anteile an einer Komplementärs-GmbH < 10% sind nicht zwingend als notwendiges Sonderbetriebsvermögen zu bilanzieren

BFH IV R 1/12 am 21. Februar 2016

Haben Sie nur bis zu 9,9% Kapital­anteil, müssen Sie diese nicht als notwendiges Sonder­betriebs­vermögen bilanzieren. Spätestens ab einer Kapital­beteiligung von 25% sind die Anteile zwingendes Sonder­betriebsvermögen II. Die Fälle zwischen 10-24,99% sind noch nicht höchst­richterlich aus­geurteilt und damit unklar.

Warum ist die Frage, inwieweit die Komplemtärs-GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln sind, steuerlich wichtig?

Laufende Ausschüttungen werden im Ergebnis zumeist recht ähnlich besteuert, das ist häufig nicht der entscheidende Punkt

  • Entscheidend ist meist der Veräußerungsfall und die gewerbesteuerliche Berücksichtigung: Veräußerung Sie die GmbH mit Verlust, so können Sie einen gewerbesteuerlichen Vorteil erzielen, wenn die Anteile sich im Sonderbetriebsvermögen befanden. Veräußern Sie aus dem Sonderbetriebsvermögen heraus mit Gewinn, so ist das gewerbesteuerlich von Nachteil. Hier ist also vorteilhaft, wenn sich die GmbH-Anteile im Privatvermögen befanden.

Wann sind die Komplemtärs-GmbH-Anteile also als Sonderbetriebsvermögen zuerfassen?

  1. Wenn Sie als Kommanditist mindesten 50% beteiligt sind, können Sie die KG beherrschen und brauchen nicht den Einfluss über die Komplementärs-GmbH-Beteiligung. Damit sind die Komplementärs-GmbH-Anteile grundsätzlich unabhängig von Ihrer Höhe nach keine wesentliche Betriebsgrundlage und damit kein Sonderbetriebsvermögen. Einzige Ausnahme ist die Einmann-GmbH&Co. KG, bei der Sie 100% Kommanditist und auch 100% an der Komplemtärs-GmbH halten.
  2. Wenn Sie als Kommanditist < 50% beteiligt sind, dann kommt es auf die Höhe der KG-Beteiligung an:
  • Einmann GmbH & Co KG = GmbH-Anteile sind Sonderbetriebsvermögen
  • Ab 25,1%-KG-Anteil = GmbH-Anteile sind Sonderbetriebsvermögen
  • Bis 10 % -KG-Anteil = GmbH-Anteile sind nicht Sonderbetriebsvermögen
  • KG-Anteil zwischen 10-25% = Sachlage ungeklärt