Realteilung auch bei Übertragung eines Teilbetriebes und Gewährung einer Rente möglich

BFH IV R 49/13 am 29. Februar 2016

Der BFH hat seine restrik­tive Recht­sprechung zur Aufteilung eines Betriebes (Real­teilung) gelockert. Demnach ist von einer steuer­begünstigten Real­teilung des Betriebes auszugehen, wenn ein Teil­betrieb auf den ausscheidenden Gesellschafter übertragen wird und der verbleibende Betrieb unverändert von den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt wird.

Eine daneben gewährte Abfindungs­rente kann unschädlich für die steuer­begünstigte Real­teilung sein, führt daneben jedoch ggf. zu einem steuer­pflichtigen Veräußerungs­gewinn beim ausscheidenden Gesellschafter.