Realteilung auch bei Übertragung eines Teilbetriebes und Gewährung einer Rente möglich
BFH IV R 49/13 am 29. Februar 2016
Der BFH hat seine restriktive Rechtsprechung zur Aufteilung eines Betriebes (Realteilung) gelockert. Demnach ist von einer steuerbegünstigten Realteilung des Betriebes auszugehen, wenn ein Teilbetrieb auf den ausscheidenden Gesellschafter übertragen wird und der verbleibende Betrieb unverändert von den bisherigen Gesellschaftern fortgeführt wird.
Eine daneben gewährte Abfindungsrente kann unschädlich für die steuerbegünstigte Realteilung sein, führt daneben jedoch ggf. zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Gesellschafter.