Erhöhung der Bagatellgrenze für die gewerbliche Abfärbung von der Finanzbehörde anerkannt
BFH IV R 6/12 VIII R 41/11 VIII R 16/11 am 2. März 2016
Mit Ländererlass vom 20.04.2015 hat die Finanzverwaltung die positive Rechtsprechung zur Erhöhung der Bagatellgrenze hinsichtlich der gewerblichen Abfärbung anerkannt und damit für Freiberufler mehr Sicherheit geschaffen, wenn Sie neben der freiberuflichen Tätigkeit auch geringfügig eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Demnach führt eine gewerbliche Nebentätigkeit nicht zur Gewerbesteuerpflicht der freiberufichen Gewinne, wenn nicht mehr als 3% der Nettojahresumsätze (bisher 1,25%), maximal 24.500€ Höchstbetrag nicht überschritten wird.