Erhöhung der Bagatellgrenze für die gewerbliche Abfärbung von der Finanzbehörde anerkannt

BFH IV R 6/12 VIII R 41/11 VIII R 16/11 am 2. M�rz 2016

Mit Länder­erlass vom 20.04.2015 hat die Finanz­verwaltung die positive Recht­sprechung zur Erhöhung der Bagatell­grenze hinsichtlich der gewerblichen Abfärbung anerkannt und damit für Frei­berufler mehr Sicherheit geschaffen, wenn Sie neben der freiberuflichen Tätigkeit auch geringfügig eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Demnach führt eine gewerbliche Neben­tätigkeit nicht zur Gewerbe­steuerpflicht der frei­berufichen Gewinne, wenn nicht mehr als 3% der Netto­jahres­umsätze (bisher 1,25%), maximal 24.500€ Höchst­betrag nicht überschritten wird.