2-jährige Verteilung der Abfindung zulässig
BFH IX R 1/09 am 11. November 2009
Die steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung, etwa die Verteilung auf 2 Jahre, ist zulässig.
Die steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung, etwa die Verteilung auf 2 Jahre, ist zulässig.