Entfernungspauschale bei Vermietungseinkünften
BFH IX R 18/15 am 27. April 2016
Tätigen Sie Fahrten im Zusammenhang mit Ihren vermieteten Immobilien, so sind die Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten steuermindernd geltend zu machen. Fraglich ist jedoch in welcher Höhe:
a. Wenn Sie an dem besuchten Mietobjekt auch ein Büro unterhalten, aus dem Sie Ihre verwaltende Immobilientätigkeit regelmäßig ausüben, so können Sie nur Fahrtkosten beschränkt in Höhe der Pendlerpauschale, also einfache Entfernungskilometer x 0,30€, geltend machen.
b. Unterhalten Sie jedoch kein Büro beim besuchten Mietobjekt, können Sie Ihre Fahrtkosten in der unbeschränkten Höhe abziehen, also Hin- und Rückfahrt mit dem tatsächlichen Kilometerkostensatz, wenn Sie die Höhe der Kosten nachweisen.