Entfernungspauschale bei Vermietungseinkünften

BFH IX R 18/15 am 27. April 2016

Tätigen Sie Fahrten im Zusammen­hang mit Ihren vermie­teten Immobilien, so sind die Fahrten grund­sätzlich als Werbungs­kosten steuer­mindernd geltend zu machen. Fraglich ist jedoch in welcher Höhe:

a. Wenn Sie an dem besuchten Miet­objekt auch ein Büro unterhalten, aus dem Sie Ihre verwaltende Immobilien­tätigkeit regelmäßig ausüben, so können Sie nur Fahrt­kosten beschränkt in Höhe der Pendler­pauschale, also einfache Entfernungs­kilometer x 0,30€, geltend machen.

b. Unterhalten Sie jedoch kein Büro beim besuchten Miet­objekt, können Sie Ihre Fahrt­kosten in der un­beschränkten Höhe abziehen, also Hin- und Rück­fahrt mit dem tatsächlichen Kilometer­kostensatz, wenn Sie die Höhe der Kosten nachweisen.