Vertrauensschutz der falschen Telefonauskunft des Finanzamtes
BFH, IX R 28/1998 am 3. Dezember 1998
Der Steuerbürger kann sich auf die Telefonauskunft eines Finanzbeamten zu seinen Gunsten berufen, auch wenn sie falsch ist.
Der Steuerbürger kann sich auf die Telefonauskunft eines Finanzbeamten zu seinen Gunsten berufen, auch wenn sie falsch ist.