Keine Haftung des Ehegatten für Steuerhinterziehung des Ehepartner"
BFH IX R 40/00, FAZ am 10. Oktober 2002
Der Ehepartner haftet nicht für die Steuerhinterziehung des anderen, jeder ist nur für seine Wissensspähre verantwortlich.
Der Ehepartner haftet nicht für die Steuerhinterziehung des anderen, jeder ist nur für seine Wissensspähre verantwortlich.