Vorsteuerabzug bei unvollständiger Rechnung im Billigkeitsverfahren
BFH V R 15/07 am 30. April 2009
Fehlen zum Vorsteuerabzug Angaben in der Rechnung, so kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren in Betracht.