Vorsteuerabzug bei unvollständiger Rechnung im Billigkeitsverfahren

BFH V R 15/07 am 30. April 2009

Fehlen zum Vorsteuerabzug Angaben in der Rechnung, so kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren in Betracht.