Voller Werbungskostenabzug bei der Bewirtung von Kollegen
BFH VI 33/07 am 19. Juni 2008
Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Kollegen, können die Aufwendungen in voller Höhe (nicht nur 70 %) als Werbungskosten geltend gemacht werden.