Werbungskostenabzug von Reisekosten bei Sprachkursen
BFH VI R 12/10 am 24. Februar 2011
Ein Sprachkurs, der dem Beruf dient, ist auch im Ausland abzugsfähig, bei den damit verbunden Reisekosten kommt es auf die Gesamtumstände für die Zuordnung an.
Ein Sprachkurs, der dem Beruf dient, ist auch im Ausland abzugsfähig, bei den damit verbunden Reisekosten kommt es auf die Gesamtumstände für die Zuordnung an.