Werbungskostenabzug von Reisekosten bei Sprachkursen

BFH VI R 12/10 am 24. Februar 2011

Ein Sprachkurs, der dem Beruf dient, ist auch im Ausland abzugsfähig, bei den damit verbunden Reisekosten kommt es auf die Gesamtumstände für die Zuordnung an.