Nachträgliche ärztliche Bescheinigung bei außergewöhnlichen Belastungen zulässig

BFH VI R 17/09 am 11. November 2010

Es bedarf (Änderung der Rechtsprechung) nicht mehr des vorherigen amtsärztlichen Attests für krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen, eine ärztliche Bescheinigung kann nachgereicht werden.