Arbeitszimmer bei Teleheimarbeitsplatz
BFH VI R 21/03 am 23. Mai 2006
Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer gilt in der Regel nicht für einen Telearbeitsplatz.
Die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer gilt in der Regel nicht für einen Telearbeitsplatz.