Besuchsfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung nicht abzugsfähig
BFH VI R 22/14 am 27. Januar 2016
Besucht Sie Ihr Ehegatte an Ihrem neuen Arbeitsort, an dem Sie eine zweite Wohnung unterhalten (doppelte Haushaltsführung), so kann Ihr Ehegatte seine Besuche bei Ihnen in der zweiten Wohnung nicht steuerlich geltend machen. Dies gilt laut den obersten Richtern zumindest für zeitlich begrenzte Auswärtstätigkeiten von nur einigen Monaten.
Inwieweit das Abzugsverbot für umgekehrte Familienheimfahrten auch für dauerhafte Zweitwohnungen gilt, bleibt abzuwarten.