Besuchsfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung nicht abzugsfähig

BFH VI R 22/14 am 27. Januar 2016

Besucht Sie Ihr Ehegatte an Ihrem neuen Arbeitsort, an dem Sie eine zweite Wohnung unterhalten (doppelte Haushalts­führung), so kann Ihr Ehegatte seine Besuche bei Ihnen in der zweiten Wohnung nicht steuerlich geltend machen. Dies gilt laut den obersten Richtern zumindest für zeitlich begrenzte Auswärts­tätigkeiten von nur einigen Monaten.

Inwieweit das Abzugsverbot für umgekehrte Familien­heimfahrten auch für dauerhafte Zweit­wohnungen gilt, bleibt abzuwarten.