Steuerpflich vom Arbeitgeber erstattete Buß- und Verwarnungsgeldern

BFH VI R 29/00, DStR 2005, S.417 am 7. Juli 2004

"Vom Arbeitgeber erstattete Verwarnungsgelder sind beim Arbeitgeber Betriebsausgabe und beim Arbeitnehmer nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn."