Aufteilung von privat und beruflich veranlassten Kosten zulässig
BFH VI R 32/03 am 18. August 2005
Aufwendungen für eine Reise dürfen in einen beruflichen und privaten Anteil aufgeteilt werden (Abkehr von dem Grundsatz des Aufteilungsverbotes).
Aufwendungen für eine Reise dürfen in einen beruflichen und privaten Anteil aufgeteilt werden (Abkehr von dem Grundsatz des Aufteilungsverbotes).