Anscheinsbeweis kann sich nicht auf 'allgemeine Lebenserfahrung' berufen

BFH VI R 46/08 am 21. April 2010

Es ist nicht zulässig, dass aufgrund der „allgemeinen Lebenserfahrung“ der Beweis des ersten Anscheins eine fiskalische Beurteilung begründen kann, vielmehr bedarf es zu Beurteilung einer „Tatsachenfestellung“.