Telekommunikationsaufwendungen bei Auswärtstätigkeit abziehbar
BFH VI R 50/10 am 5. Juli 2012
Telefonkosten sind bei Auswärtstätigkeit ab einer Woche als Werbungskosten berücksichtigungsfähig.
Telefonkosten sind bei Auswärtstätigkeit ab einer Woche als Werbungskosten berücksichtigungsfähig.