Werbungskostenabzug von Büchern bei Lehrern
BFH VI R 53/09 am 20. Mai 2010
Bücher, die mit dem Beruf des Lehres zu tun haben, können in aller Regel, auch wenn sie nur der Vorbereitung des Lehrers dienten, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bücher, die mit dem Beruf des Lehres zu tun haben, können in aller Regel, auch wenn sie nur der Vorbereitung des Lehrers dienten, als Werbungskosten geltend gemacht werden.