Privat und beruflich veranlasste Fortbildungskosten anteilig geltend machen
BFH VI R 66/04 am 21. April 2010
Die Aufwendungen für einen Fortbildungskurs können entsprechend der Stundenanzahl Berücksichtigung finden, auch wenn Gelegenheit zur Ausübung privater Aktivitäten bestand (Änderung der Rechtsprechung).