Privat und beruflich veranlasste Fortbildungskosten anteilig geltend machen

BFH VI R 66/04 am 21. April 2010

Die Aufwendungen für einen Fortbildungskurs können entsprechend der Stundenanzahl Berücksichtigung finden, auch wenn Gelegenheit zur Ausübung privater Aktivitäten bestand (Änderung der Rechtsprechung).