Zurechnung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenwagen beim Arbeitnehmer schützt vor 1%-Regel oder Fahrtenbuch
BFH VI R 75/13 am 18. Februar 2016
Bei Leasingfahrzeugen, die über das Unternehmen geleast werden, ist grundsätzlich auch die Privatnutzung anhand der vorstehenden Grundsätze zu versteuern. Wenn jedoch der Arbeitnehmer nach den tatsächlichen Umständen im Innenverhältnis zur Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichte aus dem Leasingvertrag erfüllt (er bezahlt die laufende Rate aus seinem Privatvermögen und allein Gefahr und Haftung für Schäden beim Arbeitnehmer liegt, ist der Arbeitnehmer wirtschaftlicher Eigentümer und es kommt keine Fahrtenbuchmethode oder 1%-Regel zur Anwendung, sondern eine Abrechnung in Höhe der IST-Kosten oder 0,30€/Km pauschal.