Zurechnung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenwagen beim Arbeitnehmer schützt vor 1%-Regel oder Fahrtenbuch

BFH VI R 75/13 am 18. Februar 2016

Bei Leasing­fahrzeugen, die über das Unternehmen geleast werden, ist grundsätzlich auch die Privat­nutzung anhand der vorstehenden Grundsätze zu versteuern. Wenn jedoch der Arbeit­nehmer nach den tatsächlichen Umständen im Innen­verhältnis zur Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichte aus dem Leasing­vertrag erfüllt (er bezahlt die laufende Rate aus seinem Privatv­ermögen und allein Gefahr und Haftung für Schäden beim Arbeit­nehmer liegt, ist der Arbeit­nehmer wirtschaftlicher Eigentümer und es kommt keine Fahrten­buchm­ethode oder 1%-Regel zur Anwendung, sondern eine Abrechnung in Höhe der IST-Kosten oder 0,30€/Km pauschal.