Fristbeginn bei nicht Zustellung
BFH X R 35/08 am 29. April 2010
Schickt das Finanzamt einen Bescheid mit normaler Post und kommt der beim Steuerbürger nicht an, so beginnen die Fristen nicht zu laufen.
Schickt das Finanzamt einen Bescheid mit normaler Post und kommt der beim Steuerbürger nicht an, so beginnen die Fristen nicht zu laufen.