Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages innerhalb des 3-Jahres Investitionszeitraumes rechtens
BFH X R 4/13 am 2. Februar 2016
Es ist zwecks Abbau von Steuerspitzen zulässig, die gezielte Bildung des Investitionsabzugsbetrages innerhalb des 3-Jahreszeitraums gezielt zu verteilen. Die volle Bildung im 1. ersten Jahres für in Höhe der 40% der geplanten Investitionskosten ist nicht zwingend erforderlich.
Mit BMF-Schreiben Az. IV C – S 2139 sind jetzt alle Finanzämter angewiesen, diese Rechtsprechung anzuwenden.