Grenzen des heimlichen und rufschädigenden Ermittlungsverfahrens des Finanzamtes bei Geschäftspartnern

BFH X R 4/14 am 7. Januar 2016

Das Finanzamt darf nicht ohne vorherige Rücksprache im Rahmen Ihre
Geschäftspartner anschreiben und um Auskünfte bitten, da Sie auch von Ihnen erhalten könnte. Nur wenn Sie nicht kooperieren oder widersprüchliche Angaben machen, dürfen Geschäftspartner angeschrieben werden.