Grenzen des heimlichen und rufschädigenden Ermittlungsverfahrens des Finanzamtes bei Geschäftspartnern
BFH X R 4/14 am 7. Januar 2016
Das Finanzamt darf nicht ohne vorherige Rücksprache im Rahmen Ihre
Geschäftspartner anschreiben und um Auskünfte bitten, da Sie auch
von Ihnen erhalten könnte. Nur wenn Sie nicht kooperieren oder
widersprüchliche Angaben machen, dürfen Geschäftspartner
angeschrieben werden.