BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen 6% p.a. (Teil 1)
BFH vom 14.05.2018 – IX B 21/18 am 15. Mai 2018
Der BFH äußert schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% p.a. zumindest für Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2015 und gewährt mit Beschluss vom 14.05.2018 Aussetzung der Vollziehung.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Legen Sie in allen offenen Fällen gegen die Nachzahlungszinsen des Finanzamtes unter Bezug auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) Einspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung der Vollziehung (Hinweis: steuerliche Nebenleistungen werden nicht verzinst, so dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für Sie risikofrei ist).