BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen 6% p.a. (Teil 1)

BFH vom 14.05.2018 – IX B 21/18 am 15. Mai 2018

Der BFH äußert schwer­wiegende verfassungs­rechtliche Zweifel an der Verfassungs­mäßigkeit der Nachzahlungs­zinsen in Höhe von 6% p.a. zumindest für Steuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2015 und gewährt mit Beschluss vom 14.05.2018 Aussetzung der Voll­ziehung.

Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Legen Sie in allen offenen Fällen gegen die Nach­zahlungs­zinsen des Finanz­amtes unter Bezug auf die anhängigen Verfassungs­beschwerden (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) Einspruch ein und beantragen Sie die Aussetzung der Voll­ziehung (Hinweis: steuerliche Neben­leistungen werden nicht verzinst, so dass der Antrag auf Aussetzung der Voll­ziehung für Sie risikofrei ist).